[27.09.2024] Anti-Doping – WADA veröffentlicht Verbotsliste 2025

27 09 2024 ver ffentlicht

Die wesentlichen Neuerungen der WADA-Verbotsliste 2025 im Überblick

Turnusgemäß hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste 2025 veröffentlicht, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) informierte über die Veröffentlichung und die Übersetzung ins Deutsche, die auf den Webseiten der NADA und des DLV zugänglich sein wird.

Neue Dosierungsintervalle für Beta-2-Agonisten der Klasse S3

Die WADA-Verbotsliste 2025 bringt Veränderungen in der Klasse S3 für Beta-2-Agonisten mit sich. Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Dosierungsintervall für inhalativ verabreichtes Formoterol. Athletinnen und Athleten dürfen nun bis zu 36 Mikrogramm innerhalb von 12 Stunden inhalieren, während die maximale Tagesdosis bei 54 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden bleibt. Diese Anpassungen zielen darauf ab, eine genauere und sicherere Verwendung dieser Substanzen im Sport zu gewährleisten.

Erweiterungen in der Manipulation von Blut und Blutbestandteilen der Klasse M1

Die WADA-Verbotsliste 2025 hebt in der Klasse M1 die Restriktionen bezüglich der Manipulation von Blut und Blutbestandteilen auf. Ab 2025 sind alle Arten von Blut- und Blutbestandteilsspenden erlaubt, einschließlich Apherese-Verfahren, unter der Bedingung, dass sie in akkreditierten Spendenzentren durchgeführt werden. Früher verbotene Spendearten wie Thrombozyten- oder Stammzellspenden sind nun gestattet, was eine bedeutende Veränderung für Sportlerinnen und Sportler darstellt.

Aufhebung des Verbots von Betablockern in Klasse P1

Eine bemerkenswerte Änderung in der WADA-Verbotsliste 2025 betrifft die Klasse P1, in der Betablocker ab dem 1. Januar 2025 in Ski- und Snowboarddisziplinen nicht mehr verboten sind. Diese Aufhebung des Verbots eröffnet Athletinnen und Athleten neue Möglichkeiten und Freiheiten in Bezug auf die Verwendung dieser Substanzen während ihres Wettkampfes.

Erweiterungen in verschiedenen Substanzklassen S0, S4, S5, S6

Die WADA hat die Identifizierung verbotener Substanzen erleichtert, indem sie weitere Beispiele in den Substanzklassen S0, S4, S5 und S6 hinzugefügt hat. Fentanyl und Tramadol werden nun im Monitoring Program für 2025 überwacht, um potenziellen Missbrauch außerhalb des Wettkampfes zu kontrollieren. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Integrität des Sports zu wahren und faire Bedingungen für alle Athletinnen und Athleten sicherzustellen.

Zugänglichkeit der englischen Version und des Monitoring Programs

Die WADA hat bereits die englische Version der Verbotsliste 2025 sowie Erläuterungen zu den Änderungen und das Monitoring Program auf der NADA-Webseite veröffentlicht. Diese Maßnahme dient dazu, Athletinnen und Athleten auf dem Laufenden zu halten und ihnen alle erforderlichen Informationen zur Einhaltung der Anti-Doping-Vorschriften zur Verfügung zu stellen.

Die Bedeutung der WADA-Verbotsliste im Anti-Doping-Kampf

Die WADA-Verbotsliste ist ein unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Doping im Sport. Als einer der internationalen Standards des Welt Anti-Doping Codes legt sie die Regeln fest, die von allen Unterzeichnern befolgt werden müssen. Durch jährliche Überarbeitungen bleibt die Verbotsliste aktuell und relevant, um die Integrität und Fairness im Sport zu wahren.

Wie beeinflussen die neuen Änderungen in der WADA-Verbotsliste 2025 den Anti-Doping-Kampf? 🌟

Liebe Leserinnen und Leser, welche Auswirkungen haben die neuesten Anpassungen in der WADA-Verbotsliste 2025 deiner Meinung nach auf den Anti-Doping-Kampf im Sport? Welche Chancen und Herausforderungen siehst du durch diese Veränderungen? Teile deine Gedanken und Perspektiven in den Kommentaren unten! 🏆✨ Lass uns gemeinsam darüber diskutieren und aktiv an der Gestaltung einer sauberen und fairen Sportwelt teilhaben! 💪🌍

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